PSA Prüfung

Die Persönliche Schutzausrüstung ist ihre Lebensversicherung, im Fall der Fälle. Trotz der täglichen Sichtprüfung Prüfung vor und nach Gebrauch, muss die PSA laut GUV112-198 (Einsatz von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz) und GUV 112-199 (Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen zum Retten aus Höhen und Tiefen) jährlich durch einen Sach-/Fachkundigen überprüft werden.

Sowohl der Nutzer als auch der Arbeitgeber sind für den ordnungsgemäßen Zustand der PSA verantwortlich.

Dies umfasst alle Ausrüstunggegenstände wie z.B.: Gurte, Seile, Bandschlingen, Steighilfen, Falldämpfer, Verbindungsmittel, usw… Es sind also alle sicherheitrelevanten Teile wie sie bei der Höhenarbeit, Baumpflege, bei der Höhenrettung,  im Hochregallager, bei Maststeigern etc. zum Einsatz kommen.

Die Prüfung der PSA erfordert eine entsprechenden Ausbildung und einer entsprechenden Sachkenntnis, sowie Erfahrung im Umgang mit der PSA.

Die Vorteile bei einer Prüfung nach DGUV 312-906 durch uns sind:

  • Wir beschäftigen uns täglich mit PSA gA
  • Sie bestimmen den Prüfzeitraum, damit der Betrieb nicht unterbrochen wird
  • Wir prüfen Zeitnah und günstig
  • Sie erhalten eine komplette Dokumentation der überprüften Teile
  • Wir sind durch Fort- und Weiterbildungen immer auf dem aktuellen Stand

Gerne machen wir Ihnen ein unverbindliches Angebot für Ihre PSA

Rufen Sie uns an: 0163 607 86 14 oder schreiben Sie uns eine Email: info@top-rope-access.de

working at heights together